Eine missglückte ebay-Auktion ist am Detmolder Landgericht jetzt mit einem Vergleich geendet. Der Kläger hatte bei der Auktion einen gebrauchten Mercedes Vito für nur 180 Euro erstehen wollen, der tatsächlich 2.700 Euro wert war. Der Beklagte hatte die Auktion abgebrochen und wollte den Wagen nicht heraus geben. Begründung: die Frau des Ebaymitgliedes hatte die Auktion ohne dessen Wissen gestartet. Der Kläger verlangte trotzdem die Zahlung der Differenz zum Wert des Fahrzeugs. Das Amtsgericht wies das zurück. Die Forderung wäre nur berechtigt gewesen, wenn der Beklagte seiner Frau ausdrücklich erlaubt hätte, in seinem Namen zu handeln oder zumindest davon wusste. Beide Seiten einigten sich auf die Zahlung von knapp 1.300 Euro an den Kläger.