Das Landgericht Detmold hat heute den Schlussstrich unter den Prozess rund um einen Axtangriff in einer Flüchtlingsunterkunft gezogen. Der Täter wurde abschließend verurteilt. Der Mann und sein Opfer waren beide in der Flüchtlingsunterkunft in Schieder-Schwalenberg-Lothe untergebracht. Ende 2014 zettelte der Täter einen Streit mit dem Opfer an und schlug im weiteren Verlauf zwei Mal gezielt mit einer Axt darauf ein. Im ersten Urteil hatte das Landgericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ausgesprochen und den Täter außerdem in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aber aufgehoben – weshalb die Detmolder Richter heute erneut eine Entscheidung fällen mussten. Der Axtangreifer muss nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung für ein Jahr in Haft – die Psychiatrie bleibt dem Mann aber erspart.