Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold weist auf die Weiterbildungspflicht für Busfahrer hin. Die Fahrer müssen zum September 2013 35 Weiterbildungsstunden nachweisen.
So sieht es das Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz vor, schreibt die IHK. Wer die Weiterbildungen bis zum Stichtag 10. September nicht nachweisen kann, darf nicht mehr gewerblich Bus fahren. LKW-Fahrer haben ein Jahr länger Zeit. Die Frist gilt für Fahrer, die ihren Führerschein vor 3 beziehungsweise 2 Jahren gemacht haben. Die IHK rät den betroffenen Unternehmen, die Weiterbildungen für ihre Fahrer trotz der relativ langen Frist nicht auf die lange Bank zu schieben.