Die Lippe Pro Arbeit wird voraussichtlich weiterhin einziger Ansprechpartner für Hartz IV-Empfänger bleiben. Das ist bei der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses beim Kreis Lippe deutlich geworden.
Gefahr für die Arbeitsgemeinschaft Lippe pro Arbeit bestand nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte die in dieser und ähnlichen Einrichtungen praktizierte Mischverwaltung von Kreis und Agentur für Arbeit für unrechtmäßig erklärt. Deshalb stand eine Aufteilung der Aufgaben auf die Agentur und die einzelnen Kommunen im Raum. Jetzt soll aber das Grundgesetz geändert werden, um die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften auf sicher Füße zu stellen.