Wegen der Querelen um die Haltung zweier Freikirchen in Lage zu den Gottesdienstregeln hat sich auch der Kreis noch mal zu Wort gemeldet. Das Grundrecht auf Religionsausübung werde durch die geltende Allgemeinverfügung nicht unzulässig eingeschränkt, heißt es ganz klar.
Ein Zusammenschluss mehrerer Freikirchen, darunter auch zwei Gemeinden in Lage, lehnt die 3-G-Regel für Gottesdienste ab. Man wolle niemanden ausschließen und deshalb keine Nachweise verlangen, heißt es auf einer gemeinsamen Website.
3 G ist aber durch die aktuelle Verfügung des Kreises Pflicht. Er appelliert an alle Akteure, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, sich als Vorbild an die Schutzregeln zu halten, um damit zur Eindämmung der Pandemie, zur Verhinderung von Ansteckungen, Krankenhausaufenthalten und weiteren Todesfällen beizutragen. Die Stadt Lage hat Kontrollen auch an Weihnachten angekündigt.