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Judith und Lars
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Schutzmaterial-Infektion

Lippes Landrat ist gegen Sonderrechte bei der Testpflicht für Gottesdienste

Lippes Landrat Dr. Axel Lehmann hält nichts davon, bei Gottesdiensten eine Ausnahme bei der Testpflicht zu machen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet plant, dass die beim Bund-Länder-Treffen vereinbarte Testpflicht für den Besuch bestimmter Einrichtungen nicht für Gottesdienste gelten soll.

Laschets Hauptargument: Ein Gottesdienst sei etwas anderes als ein Diskobesuch. Es gehe um das Grundrecht der Religionsausübung.

radio Lippe hat daraufhin bei Landrat Dr. Axel Lehmann nachgefragt udn der sagt: eine Ausnahme ist falsch. Es sei wichtig, besonders dort vorsichtig zu sein, wo viele Menschen zusammenkämen. Lehmann glaubt zudem, dass es den Leuten schwer zu vermitteln ist, dass Ungeimpfte für sämtliche Bereiche einen negativen Test brauchen, für Gottesdienste aber eine Ausnahme kommen soll. 

Bei uns in Lippe gab es in der Vergangenheit bei Gottesdiensten größere Corona-Ausbrüche. In Lage saßen im März mehr als 1.000 Gemeindemitglieder in Quarantäne.

>>Alle Infos zum Coronavirus in Lippe

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