Die Staatsanwaltschaft Detmold will den Fall des ehemaligen Paderborner Polizeichefs Andreas Krummrey noch nicht zu den Akten legen. Die Behörde hat Revision gegen den Freispruch durch das Landgericht Detmold eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob der Fall ein drittes Mal vor Gericht kommt. Die Staatsanwaltschaft wirft Andreas Krummrey vor, Dienstgeheimnisse verraten und sich damit der versuchten Strafvereitelung schuldig gemacht zu haben. Dabei ging es um anonyme Anschuldigungen gegen einen Polizeiarzt. Das Landgericht verurteilte Krummrey in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft ging erfolgreich in Revision. Der zweite Prozess endete aber mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.