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Judith Brentrup
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Berlin/Leipzig | Bundesgericht verhandelt über Verbot von «Compact»-Magazin

Im Juli 2024 wurde das rechtsextreme Magazin «Compact» verboten. Dann entschieden Leipziger Richter, dass es zunächst weiter erscheinen darf.

Jan Woitas/dpa | Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüft das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» (Symbolfoto)

Jan Woitas/dpa | Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüft das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» (Symbolfoto)

Kay Nietfeld/dpa | «Compact»-Chefredakteur Jürgen Elsässer hinter einem Titelbild seines Magazins. (Archivbild)

Kay Nietfeld/dpa | «Compact»-Chefredakteur Jürgen Elsässer hinter einem Titelbild seines Magazins. (Archivbild)

Extremismus

Berlin/Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft ab heute (10.00 Uhr), ob das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact» gerechtfertigt ist. Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. 

Worum geht es? 

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von «Compact» verbunden. 

In der Verbotsverfügung hieß es: «Es ist zu befürchten, dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden.» Das Medienunternehmen, das damals seinen Sitz in Brandenburg hatte, agitiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, sondern auch «allgemein gegen das politische System». 

Rechtlich handelt es sich bei dem Schritt um ein Vereinsverbot - laut Bundesinnenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden. Dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren keine Einwände erhoben. 

Was ist bislang passiert? 

«Compact» hat im Sommer 2024 eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Leipziger Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. 

Im Eilverfahren meldete der zuständige 6. Senat vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Da Faesers Verbotsverfügung zu einer sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von «Compact» geführt hätte, komme dem Grundrecht der Pressefreiheit ein besonders Gewicht zu, erklärten die Bundesrichter im vergangenen August. Ein Vereinsverbot dürfe die verfassungsrechtlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit nicht untergraben, so die Richter. 

Solange nicht endgültig über die Klage entschieden ist, kann das Medienunternehmen damit seinen Betrieb vorerst fortführen.

Was passiert nun? 

Das Gericht befasst sich in der mündlichen Verhandlung eingehend mit der Verbotsverfügung und prüft die Argumente des Bundesinnenministeriums sowie des «Compact»-Teams. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Aktivitäten und Aussagen des Medienunternehmens über Meinungsäußerung hinausgehen und eine konkrete Gefährdung darstellen. 

Um ausreichend Zeit für den Fall zu haben, hat das Gericht vorsorglich zwei weitere Verhandlungstage - am 11. und 12. Juni - angesetzt. Offen ist dennoch, ob die Richter bereits am Ende der mündlichen Verhandlung ein Urteil sprechen werden - oder dafür noch einen extra Termin benennen.

Was sagt das Bundesinnenministerium? 

Laut Bundesinnenministerium ist die «Compact»-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Bundesamts für Verfassungsschutz und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. 

Nach der Eilentscheidung sagte die damalige Bundesinnenministerin Faeser, es sei gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft und gegebenenfalls auch korrigiert würden. Aus dem Ministerium hieß es seinerzeit, man werde seine Rechtsauffassung für das Verbot im Hauptsacheverfahren umfassend darlegen und den «prägenden Charakter der Verfassungsfeindlichkeit weiter substanziieren». Dabei würden die bei Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel einfließen.

Inzwischen wird das Ministerium von CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geführt. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher, das Hauptsacheverfahren werde fortgeführt. «Relevanter Bewertungsmaßstab des BVerwG ist dabei die Sachlage zum Zeitpunkt des originären Verbotserlasses», so der Sprecher. 

Wie argumentiert «Compact»? 

Der Chef des rechtsextremistischen Medienunternehmens, Jürgen Elsässer, triumphierte nach der Entscheidung im Eilverfahren. Er wird zur mündlichen Verhandlung nach Leipzig kommen, wie ein «Compact»-Sprecher sagte. Man sehe gute Erfolgschancen für die Klage. 

Nach Überzeugung des Medienunternehmens ist das Verbot schon deswegen nicht möglich, weil das Vereinsrecht nicht anwendbar sei auf presserechtliche Erzeugnisse. Dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch in der Eilentscheidung keine Bedenken geäußert. «Compact» setzt darum vor allem auf die hohen Hürden für die Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. «Angesichts des hohen Guts der Pressefreiheit gibt es kaum Chancen des Staates, mit einem Verbot durchzukommen», so der Sprecher. 

Wie blickt der Deutsche Journalisten-Verband auf das Verfahren? 

«Die Entscheidung hat eine grundsätzliche Bedeutung für die Meinungs- und Pressefreiheit», hieß es vom DJV. Die zentrale Frage sei, ob sich eine «kämpferisch-aggressive Haltung der Vereinigung» gegenüber der Verfassungsordnung belegen lasse. «Nur dann wäre ein vollständiges Verbot gerechtfertigt», betonte der Verband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. 

Nach dem Eilverfahren hatte der Verband erklärt, dass das Verbot ein politischer Schnellschuss gewesen sei. Aus Sicht des DJV hatte das BMI nicht genügend Fakten gesammelt, um die Maßnahme zu rechtfertigen. 

Eine umfassende Gesamtbetrachtung schütze Medienorganisationen davor, aufgrund einzelner Äußerungen pauschal verboten zu werden. «Es muss verhindert werden, dass ein ganzes Magazin verboten wird, wenn nur ein Teilaspekt verfassungsfeindlich ist», so der DJV. Denkbar seien auch Maßnahmen wie eine Einschränkung einzelner Beiträge, Veranstaltungsverbote oder orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote.

© dpa-infocom, dpa:250610-930-648725/1

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