Die Stadt Blomberg will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden zum Thema Dichtheitsprüfung in Berufung zu gehen. Ein Hauseigentümer aus Blomberg wehrte sich vor Gericht gegen die Verfügung der städtischen Abwasserwerke, die Hausanschlussleistung seines Grundstücks auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Durchsetzung solcher Dichtheitsprüfungen und eventuelle Zwangsgeldforderungen nicht Sache der Kommune, sondern des Kreises sind. Der Kreis sieht seine Zuständigkeit im Blomberger Fall aber strittig. Von einem Berufungsverfahren erhoffe man sich, dass die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden klarer abgegrenzt würden. Das sieht auch Blombergs Bürgermeister Klaus Geise so: Die Berufung könne endlich für rechtliche Klärung dieses Themas in ganz NRW sorgen. Denn letztlich bleibe die Stadt für die Funktionstüchtigkeit ihrer Abwasseranlagen verantwortlich und werde sanktioniert, nicht der Kreis.