Der ehemalige Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey muss sich am 9. März erneut vor dem Detmolder Landgericht verantworten. Es geht um den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung im Amt. Die Staatsanwaltschaft war nach dem ersten Urteil gegen Krummrey in Revision gegangen. Denn im ersten Prozess hatte das Detmolder Landgericht lediglich eine Geldstrafe wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses verhängt. Krummrey soll in seiner aktiven Zeit einen Polizeiarzt vor Untreue-Ermittlungen gegen den Mediziner gewarnt haben. Bei einer Verurteilung wegen versuchter Strafvereitelung muss Krummrey mit einer Freiheitsstrafe rechnen.