Im Fall des getöteten Dreijährigen in Detmold hat der Haftrichter heute (8. November) Haftbefehl wegen Mordes gegen die 15-jährige Halbschwester des Jungen erlassen.
Der Haftrichter geht von niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus. Motiv für die Tat war offenbar, dass die Jugendliche in schwierigen familiären Verhältnissen lebte und eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelte. Während ihrer Befragung nannte sie laut der Ermittler keinen konkreten Anlass für die Tat. Sie soll die Tat aber auch nicht bestritten haben.
Die Ermittler vermuten, dass der Dreijährige während der Tat am Mittwochabend (6. November) schlief. Nach vorläufigem Ergebnis der Obduktion ist der kleine Junge mit 28 Messerstichen getötet worden.
Die 15-Jährige kommt jetzt in eine JVA für junge Gefangene. Dann muss ein psychiatrischer Sachverständiger klären, ob die 15-Jährige zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war.
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