Nach der Festnahme des im März in Bad Salzuflen geflohenen Häftlings bleibt erstmal unklar, ob und wann der Mann von Serbien an Deutschland ausgeliefert wird. Der Fall ist juristisch äußerst kompliziert, sagte uns ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld.
Eines ist ganz klar, dass Daniel V. neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit hat. Außerdem sitzt er in seiner zweiten Heimat nicht in U-Haft, weil er in Bad Salzuflen seinen Bewachern entkommen konnte, sondern weil er in Serbien eine weitere Straftat begangen haben soll. Das könnte bedeuten, dass die Behörden ihm dort den Prozess machen wollen.
Der Mann saß in Deutschland in der Sicherungsverwahrung, weil er nach seiner hier verbüßten Haftstrafe noch als gefährlich gilt. Deshalb muss auch geklärt werden, ob es in Serbien etwas Ähnliches gibt und ob der Mann dann dauerhaft dort untergebracht werden kann.