Ein Mann aus Horn-Bad Meinberg streitet heute am Detmolder Landgericht um die Zahlung von Behandlungskosten für seinen Sohn. Der hatte sich vor mehr als drei Jahren während seiner Behandlung in einer psychiatrischen Klinik in Rostock das Leben genommen.
Es geht um 35.000 Euro, die der Horn-Bad Meinberger zahlen soll. Sein Sohn litt unter seelischen Störungen. Nach Meinung des Vaters hat die Klinik ihn nicht richtig behandelt und ist damit mitschuldig an dessen Tod. Das Strafverfahren gegen die Rostocker Klinik wegen fahrlässiger Tötung ist mittlerweile eingestellt. Der Vater zweifelt allerdings an den zu Grunde gelegten Gutachten. Außerdem gebe es Ungereimtheiten in der Patientenakte seines Sohnes, heißt es im Vorfeld des Zivilprozesses.