Heute muss sich ein Blomberger Bestatter erneut wegen eines Urnentauschs verantworten. Das Blomberger Amtsgericht verhandelt zum wiederholten Mal den Vorwurf der Störung der Totenruhe. Der Angeklagte soll absichtlich zwei Urnen vertauscht und zur Vertuschung die Etiketten ausgewechselt haben. Den Familienangehörigen des Verstorbenen war die falsche Urne aufgefallen. Sie sollen daraufhin eine Exhumierung beantragt haben, in deren Rahmen der Schwindel auffiel. Ein Sachverständiger soll noch einmal genau klären, ob die Etiketten sich auch aufgrund von Sonneneinstrahlung hätten lösen können. Das hat der Bestatter nämlich behauptet.