In Augustdorf soll der Umfang des Winterdienstes zurückgefahren werden. Die Politik hat beschlossen, dass ab 2012 nur noch das gesetzliche Muss erfüllt werden soll. Die Planungen sehen vor, dass nur noch Hauptverkehrsstraßen und wichtige Kreuzungen geräumt und gestreut werden. Anlieger- und Wohnwege sind dann Sache der Bürger und werden von der Gemeinde nur noch bei extremen Wetterlagen geräumt. Für dieses Jahr gilt noch die bisherige Regelung, sollte der Rat die Änderungen im November abnicken, treten die zum 1. Januar 2012 in Kraft. Für die Bürger soll es dann umfassende Informationen geben.