Im Fall des in Detmold tödlich von einem Baum getroffenen Mädchen will die Staatsanwaltschaft Mitte November über eine Anklageerhebung entscheiden. Das sagte uns Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink auf Radio Lippe-Nachfrage. Der Anwalt des beschuldigten Försters des Landesverbands Lippe hatte sich erst noch Zeit für eine Stellungnahme erbeten. Jetzt liegt diese aber vor, sodass über eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung entschieden werden kann. Anfang Juli war ein abgestorbener Baum im Stadtwald in der Nähe des Detmolder Feilichtmuseums plötzlich umgefallen und hatte ein spielendes Kind erschlagen. Normalerweise sind Waldbesitzer in solchen Fällen nicht haftbar. Die Stelle am Freilichtmuseum könnte aber ein Sonderfall sein.