Ein 30-jähriger muss ins Gefängnis, weil er einen anderen Mann lebensgefährlich verletzt hatte. Das Detmolder Landgericht hat den Mann wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Eine Gerichtssprecherin sagte im Radio Lippe-Gespräch, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Salzufler den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen habe. Angeklagt war er wegen versuchten Totschlags. Sein Opfer stürzte nach einem Schlag auf einen Bordstein und schwebte tagelang in Lebensgefahr. Den Schlag hat der Angeklagte zugegeben, an weitere Details könne er sich aber nicht erinnern, hieß es vor Gericht. Er war wegen Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig.