In Kalletal Lüdenhausen stehen die Zeichen auf Neuwahl. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage des CDU-Gemeindeverbandes gegen den erneuten Urnengang abgewiesen.
Grund ist laut Gericht, dass der Gemeindeverband nicht klageberechtigt war. Bei der vergangenen Kommunalwahl war das dortige Wahllokal während der Auszählung unrechtmäßigerweise verschlossen. Deshalb hatte die ehemalige Koalition aus SPD, Grünen und UKB die Neuwahl durchgesetzt. Für Bürgermeister Andreas Karger kommt die Entscheidung nicht überraschend. Er sagte im Radio Lippe Interview, dass die CDU nun über Rechtsmittel gegen das Urteil aus Münster sprechen will. Er selbst sei aber dafür, es jetzt gut sein zu lassen.