Der ehemalige erste Vorsitzende des FC Eintracht Augustdorf hat mit dem Insolvenzverwalter einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Demnach muss er nun 10.000 Euro zahlen – mit der Zahlung ist ausdrücklich keine Schulderklärung verbunden, betonte der vorsitzende Richter. Als Vorsitzender des FCs sollte der Augustdorfer für die Misere rund um das Vereinsheim persönlich in Haftung genommen werden. Nach dem heutigen Verfahren ist eine weitere Verantwortung ausgeschlossen.