Im Fall des Augustdorfer Torunfalls ist der angeklagte Jugendbetreuer heute freigesprochen worden. Er konnte weder wissen, dass die Kinder in einer Nebenhalle ohne Aufsicht waren, noch, dass die Tore dort auf Rollbrettern standen, hieß es in Detmold vor Gericht. Die Hintergründe: Vor dreieinhalb Jahren war ein Junge in einer Augustdorfer Sporthalle durch ein umgekipptes Tor schwer verletzt worden. Der Fall bekam bundesweite Aufmerksamkeit. Das Detmolder Amtsgericht hatte den angeklagten Jugendtrainer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt, das Landgericht bestätigte das Urteil. Das Oberlandesgericht bemängelte dagegen, dass die Sorgfaltspflicht im Ehrenamt nicht überdehnt werden dürfe. Der Unfall passierte in einer Nebenhalle beim Aufwärmen. Der Junge leidet laut seiner Mutter noch heute unter den Folgen.