Ein Jagdunfall in einem lippischen Revier beschäftigt weiter das Landgericht Detmold. Der Unfall kostete einen Jagdhund das Augenlicht. Mittlerweile ist das Tier auf beiden Augen blind und deshalb muss nun ein Gutachter den Hund unter die Lupe nehmen. Die beiden Männer waren Ende 2015 zusammen jagen. Ihre Hunde stellten dabei einen Waschbären, woraufhin einer der Jäger versuchte, den Waschbären mit einem Messer zu erlegen. Dabei traf er aber das Auge vom Hund des Klägers. Der Hund erblindete auf dem betroffenen Auge. Mittlerweile soll er auch auf dem anderen Auge nichts mehr sehen können. Sollte das an dem Unfall liegen, dann stünde dem Kläger eventuell höherer Schadenersatz zu, sagte uns ein Gerichtssprecher. Das soll jetzt ein Gutachter klären. Ursprünglich forderte der Kläger 15.000 Euro – zum einen, weil der Hund nicht mehr jagdbereit ist, zum anderen weil das Tier seit dem Unfall auch nicht mehr zum Decken gebucht wird.