Am Pfingstsonntag bleiben die Bäckereien, Floristen und Zeitschriftenhändler in Lippe geschlossen. Das schreibt das Ladenöffnungsgesetz vor.
Einzig Bäckereien mit einer Gaststättenkonzession dürfen ihr Geschäft öffnen, dabei aber nur Waren für den Verzehr vor Ort verkaufen, heißt es von der Bezirksregierung Detmold. Am Pfingstmontag gelten die gleichen Öffnungszeiten wie an anderen Sonn- und Feiertagen auch. Bäckereien, Floristen und Zeitschriftenläden dürfen dann fünf Stunden öffnen. Weitere Infos zu den Feiertagsregelungen haben die zuständigen Ordnungsämter.