Nach einem tödlichen Unfall vor mehr als sechs Jahren müssen der Juniorchef und der damalige Werkstattleiter einer Bad Salzufler Spedition nicht zahlen. Das Landgericht Detmold hat die Klage einer Versicherung auf Rückerstattung von 1,2 Millionen Euro abgewiesen.
Die Spedition hatte 2004 einen Lastwagen mit defekter Bremse losgeschickt. Es kam zu einem Unfall im holländischen Kerkrade, bei dem drei Menschen starben. Das Detmolder Landgericht stellte fest: Dem Juniorchef und dem Werkstattleiter war ein vorsätzliches Handeln nicht nachzuweisen. Beim Werkstattleiter sah das Gericht nur eine leichte Fahrlässigkeit. Im Strafprozess zu dem tödlichen Unfall hatte es bereits eine Bewährungsstrafe gegen den Geschäftsführer gegeben.