Im Rechtsstreit um den Blitzer am Bielefelder Berg hat das Verwaltungsgericht Minden das Verfahren vertagt. Stattdessen wurde ein sogenannter „Auflagenbeschluss“ für die Bezirksregierung angeordnet.
Die Bezirksregierung muss in den nächsten 6 Wochen eine Verkehrszählung und Daten über das Längsgefälle und die Kurvenradien vorlegen, damit das Gericht die Gefahrensituation auf der A2 am Bielefelder Berg einschätzen kann. Ein Gütersloher hatte gegen das Tempolimit und die Blitzer-Anlage geklagt. Er sieht keinen Grund für das Tempolimit an der Stelle – auf deutschen Autobahnen gelte freie Fahrt. Ausnahmen gibt es vom Gesetzgeber nur, wenn es an einer Stelle z.B. besonders viele Unfälle gibt. Doch das sei am Bielefelder Berg nicht der Fall, sagt der Kläger. Der Blitzer am Bielefelder Berg brachte der Stadt Bielefeld zuletzt gut sechs Millionen Euro ein.