Die Einsichtsfähigkeit war offenbar begrenzt. Das Detmolder Amtsgericht hat einen jungen Mann wegen wiederholten Diebstahls und EC-Kartenbetrug zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt.
Und dass ohne Bewährung. Denn der junge Mann hatte trotz aller Warnschüsse der Behörden nicht aufgehört, Straftaten zu begehen. Grund für die Diebstähle war der Haschischkonsum und das dafür nötige Geld. Zuletzt hatte der 20jährige im August eine Jugendstrafe von 10 Monaten auf Bewährung bekommen. Danach folgten weitere Taten – um die Bewährungsauflagen scherte sich der Angeklagte nicht. Deshalb führte kein Weg an der Haftstrafe vorbei.