Die Staatsanwaltschaft Detmold hatte vor der Teillegalisierung von Cannabis zu Beginn des Monats viel zu tun. Viele Sonderschichten standen an, weil im Prinzip jedes einzelne Verfahren in dem Bereich noch einmal überprüft werden musste. Jetzt gibt es eine Zwischenbilanz der Detmolder Staatsanwaltschaft: 835 Verfahren wurden in den letzten Wochen geprüft.
230 fehlen noch, hieß es vom Staatsanwalt Alexander Görlitz. Erst einmal galt es, die Fälle zu prüfen, in denen mutmaßlich eine Strafmilderung in Frage kam. Die neuen Cannabis-Regeln gelten nämlich auch rückwirkend. Für den Bereich der Detmolder Staatsanwaltschaft - also im Kern für Lippe - wird in fast 130 Verfahren die Strafe reduziert werden müssen.
Eine solche Strafmilderung ist sowohl bei Geld-, als auch bei Bewährungs- und Haftstrafen möglich. In vier Fällen hat die Detmolder Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl zurückgenommen und in einem Fall eine Haftentlassung angeordnet.