Das Amtsgericht Lemgo muss sich nächsten Monat mit Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung befassen. Drei Lemgoer haben Einspruch gegen ihre Bußgeldbescheide eingelegt.
Die Betroffenen sollen jeweils 200 Euro plus Gebühr zahlen, weil sie sich Ende März mit mehr Leuten in der Öffentlichkeit getroffen hatten, als erlaubt. Da ging es beispielsweise um einen 27-Jährigen, der im Abteigarten mit drei anderen Leuten auf einer Parkbank gesessen haben soll. Er argumentiert aber, dass nur ein anderer dabei war und dass die weiteren Leute zufällig vorbeikamen.
Auch in den zwei anderen Fällen meinen die Kläger, dass das Ordnungsamt die Situationen damals falsch eingeschätzt hat bzw., dass sie keine Schuld trifft.
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