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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Kontaktformular für Corona-Impfungen in Lippe offenbar massiv missbraucht worden

In Lippe ist ein Kontaktformular für Impftermine anscheinend massiv missbraucht worden. Das Formular ist jetzt offline. Damit konnten sich Beschäftigte aus bestimmten Berufsgruppen einen Impftermin im Impfzentrum Lemgo besorgen, genutzt haben es aber wohl auch viele, die nicht berechtigt waren. Und die sind dann massenhaft am Impfzentrum aufgetaucht, heißt es vom Kreis.

Das Kontaktformular ist ab sofort nicht mehr nutzbar. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Kontaktformular massiv missbraucht wird: Zahlreiche Personen, die nicht zu den berechtigten Gruppen gehören, haben versucht, darüber einen Impftermin im Impfzentrum zu vereinbaren, heißt es vom Kreis.

Die Mitarbeiter im Impfzentrum seien regelrecht überrannt worden und hätten sich kaum noch auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können, den berechtigten Leuten einen Impftermin anzubieten.

>>Alle Infos zum Coronavirus in Lippe

Zur Erinnerung: Folgende Personengruppen sind aktuell berechtigt, einen Impftermin im Impfzentrum zu erhalten, sofern sie regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind:

·         Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten,

·         Ärzte und Zahnärzte und deren medizinisches Fachpersonal, sofern sie regelmäßig Patienten wegen einer Covid-19-Erkrankung behandeln oder aerosolgenerierende Tätigkeiten ausüben

·         Medizinprodukteberater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen

·         Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste

·         Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird

·         Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege (keine private häusliche Pflege)

·         Frisöre, Fußpfleger, Seelsorger, Betreuungsrichter, Rechtspfleger

·         Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere in medizinischen Diensten, Beschäftige von Hilfsmittel- und Homecare-Diensten sowie Sanitätshäusern

 

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die oben genannten Personengruppen berechtigt sind, einen Impftermin im Impfzentrum zu vereinbaren:

 

·         Sie können nachweisen, dass sie nach aktuellem Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW regelmäßig in teil- und / oder vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind.

·         Der Arbeitgeber (Arbeitsstättenprinzip) bzw. die Einrichtung, in der sie regelmäßig tätig sind, befindet sich im Kreis Lippe.

 

Alle anderen Personen können derzeit noch keinen Impftermin im Impfzentrum vereinbaren!

Personen, die berechtigt sind, können sich unter Angabe ihres Namens, Geburtsdatums und Kontaktdaten sowie des Arbeitgebers per Mail an das Impfzentrum (impfzentrum(at)kreis-lippe.de) wenden. Liegt die entsprechende Berechtigung vor, werden sie vonden Mitarbeitenden aufgefordert, eine Selbstauskunft auszufüllen, in der die Berechtigung schriftlich bestätigt wird. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, vereinbaren die Mitarbeitenden des Impfzentrums einen Impftermin. Hinweis: Nur, wenn gemäß den oben genannten Voraussetzungen eine Impfberechtigung besteht, melden sich die Mitarbeitenden des Impfzentrums zur Terminvereinbarung zurück.

Hinweis für Arbeitgeber:

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei vorliegender Berechtigung gemäß der Selbstauskunft auch gesammelt mit Nennung der jeweiligen Namen, Geburtsdaten und Kontaktdaten für die Vereinbarung von Impfterminen an das Impfzentrum melden.

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