Abschiebehäftlinge in der Justizvollzugsanstalt Büren im Nachbarkreis Paderborn müssen nach Berlin umziehen. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Demnach dürfen Abschiebehäftlinge nicht in regulären Gefängnissen mit Strafgefangenen untergebracht werden. So ist das in Büren derzeit. Geklagt hatte ein dort einsitzender Türke, der davon betroffen ist. In Büren befindet sich das einzige Abschiebegefängnis in NRW.