Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Tilgungsraten für das Eigenheim durch das Amt. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts endet jetzt ein Jahre währender Klagefall einer Familie aus dem Nachbarkreis Minden-Lübbecke. Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung. Nur in akuten Fällen könne das Amt die Raten übernehmen. Die Leistungen dürften nicht dem Aufbau von Vermögen dienen. Die Familie hatte schon beim Kauf des Hauses von Hartz-IV gelebt.