Das Bundessozialgericht verhandelt heute einen Fall aus Bad Salzuflen. Eine dort lebende Türkin hat geklagt, weil ihr wegen eines längeren Urlaubs in ihrer Heimat die Sozialleistungen gestrichen wurden.
Die Frau bekommt nach Angaben des Gerichts eine kleine Rente, weil sie nicht mehr arbeiten kann. Deshalb erhielt sie zusätzlich Unterstützung vom Staat. Weil die Klägerin dann aber für gut eineinhalb Monate in der Türkei war, wurden die Leistungen gestrichen. Begründung war, dass der Anspruch nur besteht, wenn man sich auch tatsächlich in Deutschland aufhält. Dagegen wehrt sich die Frau. In erster Instanz bekam sie teilweise Recht. Das Landessozialgericht entschied dann aber gegen sie. Deshalb geht der Fall nun in die nächste Runde.