Die Stadt Oerlinghausen wird sich nicht an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 beteiligen. Eine knappe Mehrheit im Hauptausschuss hielt das schlicht für überflüssig.
An der Beschwerde beteiligen sich landesweit mehr als 60 Städte und Gemeinden. Sie sehen sich durch das neue Gesetz benachteiligt. Denn dadurch fließen mehr staatliche Zuschüsse in Ballungszentren – ländliche Kommunen müssen mit weniger Geld auskommen. Oerlinghausen muss zwar auch mit einem Minus von gut 536.000 Euro leben. Der Ausschuss hält aber eine Beteiligung an der Klage für unnötig. Die Rechtslage werde sowieso geklärt. Das Geld für den Rechtsstreit könne man sich sparen, heißt es aus der Verwaltung.