Das versuchte Tötungsdelikt im Gemeindepsychiatrischen Zentrum in Detmold im April landet demnächst vorm Landgericht Detmold. Ein psychisch kranker Mann soll dort einen Mitpatienten angegriffen und schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat jetzt eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren beantragt. Das ist vergleichbar mit einer Anklage – der Unterschied ist allerdings, dass die Ermittler von Anfang an davon ausgehen, dass der Angeklagte schuldunfähig ist. In dem Prozess wird es dann also darum gehen, ob der 21-Jährige zwangsweise in die Psychiatrie kommt. Er soll damals einen Bleistift in den Hals einen Mitpatienten gestoßen- und ihn danach getreten haben. Das Opfer wurde schwer-, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte war wegen einer Psychose im GPZ.