Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat das Bürgerbegehren „Freizeitstätte Augustdorf“ für unzulässig erklärt. Bei jeweils 15 Stimmen dafür und dagegen wurde das Begehren abgelehnt.
Eigentlich hatte Bürgermeister Dr. Andreas Wulf erwartet, dass das Bürgerbegehren für zulässig erklärt würde. Mit 754 gültigen Unterschriften hatten die Initiatoren das nötige Soll erfüllt. Allerdings hielten die SPD und FWG den Vorschlag der Initiative für die Finanzierung für unzureichend, da keine konkreten Zahlen vorlagen. Die Vertreter des Begehrens können jetzt Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Sie wollen das ehemalige Römertagegelände als Freizeitstätte nutzen.