Sein eigentliches Ziel hatte er schon vor Jahren erreicht. Ein Detmolder Berufsschullehrer hatte das Land NRW zum Handeln gezwungen. Das Ministerium wies alle Schulen in NRW an, keine personenbezogenen Daten ohne das Einverständnis der Lehrer zu speichern. Es ging um eine elektronische Schließanlage am Detmolder Felix-Fechenbach-Berufskolleg. Die Anlage ist geeignet, Menschen zu überwachen. Sie kann personenbezogene Daten in allen Türen der Schule mit Uhrzeit und Datum speichern. Der Detmolder Berufsschullehrer wehrte sich, das Land NRW reagierte. Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamm allerdings eine Revision des Lehrers zurück gewiesen. Es ging noch um die Klärung der Zuständigkeiten. Der Kreis Lippe ist nicht für die Einhaltung der Regeln verantwortlich, urteilten die Richter – zuständig ist die Schulleitung.