In Detmold muss sich nächste Woche ein Unteroffizier aus der Augustdorfer Kaserne verantworten. Er soll eine Untergebene gegen deren Willen geküsst haben.
So harmlos sich die Sache vielleicht anhört, die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Fall von sexueller Nötigung in einem minderschweren Fall in Tateinheit mit entwürdigender Behandlung eines Untergebenen. Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer hatten eine Fahrgemeinschaft zur Kaserne in Augustdorf. Nach einer dieser Fahrten soll der 25-Jährige die Gefreite festgehalten und einen Kuss auf den Mund gefordert haben. Die Frau lehnte das strikt ab. Daraufhin sei der Angeklagte zudringlich geworden, heißt es in der Anklage. Der Mann muss bei der Bundeswehr mit einem Disziplinarverfahren rechnen.