Das Detmolder Landgericht hat heute einen Flüchtlingshelfer zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte sich bei einer Abschiebung einem Polizisten in den Weg gestellt und damit einem Mann zur Flucht verholfen. Der Arm des Beschuldigten traf den Beamten am Oberkörper.
Der Fall von Anfang 2018 wurde schon mehrfach verhandelt. Die Staatsanwaltschaft ging zuletzt in Revision, weil der Angeklagte beim letzten Mal nur eine Geldstrafe wegen einfachen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bekommen hatte.
Jetzt wertete das Gericht die Sache als tätlichen Angriff und erhöhte die Geldstrafe auf 120 Tagessätze à 25 Euro. Die Tat an sich war in dem jetzigen Verfahren nicht streitig. Es ging lediglich um die rechtliche Einordnung.