Das Bürgerbegehren gegen die Straßenprivatisierung in Lippe lässt sich von seiner ersten gerichtlichen Niederlage nicht aufhalten. Die Initiatoren haben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden Berufung eingelegt.
Der Fall gehe jetzt an das Oberverwaltungsgericht in Münster, informierten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Die Richter in Minden hatten den Gegnern der Straßenprivatisierung eine Niederlage beschert. Sie hatten die Entscheidung des Kreistages, das Begehren als unzulässig einzustufen bestätigt. Insgesamt hatten 19.000 Menschen das Bürgerbegehren gegen eine Teilprivatisierung lippischer Straßen unterzeichnet. Wir wollen in Lippe mehr direkte Demokratie erreichen, die Bürger müssten bei weit reichenden Entscheidungen ein Wörtchen mitreden. Deshalb gehen wir vor das Oberverwaltungsgericht, so die Initiatoren. Matthias Lehmann für Radio Lippe