Im Augustdorfer Mordprozess hat das Landgericht Detmold den Angeklagten heute zu 11 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Er hatte seine Ex-Freundin im Januar in Augustdorf mit mehreren Messerstichen getötet. Die Staatsanwaltschaft sah in der Tat einen Mord aus Eifersucht - dem ist das Gericht nicht gefolgt.
Dem Gericht fehlte der Beweis dafür, dass Eifersucht das treibende Motiv hinter der Tat war. Man könne letztlich nicht ausschließen, dass auch andere Punkte dazu geführt haben, sagte uns Richter Karsten Niemeyer. Auch Zeugen hätten die Eifersuchtsversion der Staatsanwaltschaft nicht gestützt – deswegen die Verurteilung wegen Totschlags. Ein Gutachter hatte den 33-Jährigen heute als voll schuldfähig eingeschätzt. Der Mann selbst hatte angegeben, zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein.