Heute geht der Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau aus Augustdorf in die dritte Runde. Der Bundesgerichtshof hatte auch das zweite Urteil des Landgerichts Detmold aufgehoben – deshalb muss sich ab heute das Landgericht in Bielefeld mit dem Fall befassen.
Der Angeklagte hat seine Ex-Freundin Anfang 2018 in Augustdorf mit einem Messer umgebracht. Das ist auch unstrittig. Er hatte auch bereits zugegeben, seine Ex aus einem Streit heraus erstochen zu haben. Das Landgericht Detmold verurteilte den Mann im ersten Anlauf zu elf Jahren Haft, im zweiten zu achteinhalb. Der BGH sagt, dass das Gericht in Detmold genauer hätte prüfen müssen, ob der Mann wegen seines immensen Alkoholkonsums vermindert schuldfähig war. Das ist jetzt die Aufgabe des Landgerichts Bielefeld.