«Monströs», «abscheulich» und «widerwärtig»: Ihre Worte, so warnt die Vorsitzende Richterin Anke Grudda gleich zu Beginn der Urteilsbegründung, reichten nicht aus, das Geschehen in Lügde zu beschreiben. Über Jahre hinweg hatten die beiden Männer vor ihr auf der Anklagebank das Vertrauen kleiner Kinder erschlichen, um sie sexuell schwer zu missbrauchen.
Die beiden Männer müssen für viele Jahre ins Gefängnis. Und auch danach soll die Allgemeinheit vor ihnen geschützt werden. Das Gericht ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.
In erster Linie heißt das nahezu hundertprozentig, dass ein Angeklagter nach seiner eigentlichen Haftstrafe erstmal noch nicht wieder frei kommt. Es muss aber regelmäßig geprüft werden, ob ein Täter nach seiner Strafe noch gefährlich für die Allgemeinheit ist. Die Sicherungsverwahrung ist ausdrücklich keine Strafe. Sie soll nur dazu dienen, dass ein auch weiterhin gefährlicher Mensch nicht frei herumläuft.
Die Betroffenen sitzen dann auch nicht mehr in einem Gefängnis, sondern sind komfortabler in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht. Wie lange insgesamt, lässt sich im Vorhinein nicht sagen.