Heute beginnt der Verkauf des Silvesterfeuerwerks. In Ostwestfalen-Lippe geben die Bürger nach Angaben des regionalen Handelsverbands jedes Jahr knapp drei Millionen Euro für Feuerwerk aus. Gezündet werden dürfen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Sie sollten die Bezeichnung „BAM“ und eine „CE“ –Kennung haben. Feuerwerk wird nur an Volljährige verkauft. Es darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen gezündet werden. Wie in jedem Jahr kontrollieren Mitarbeiter der Detmolder Bezirksregierung die Verkaufsstellen stichprobenartig.