Die gesetzliche Unfallversicherung muss auch bei Unfällen bei einem Firmenlauf zahlen. Das hat das Detmolder Sozialgericht entschieden.
Es ging um eine Frau, die bei einem Firmenlauf in Berlin gestürzt war und sich dabei Knie und Gesichtsverletzungen zugezogen hatte. Die Unfallversicherung verweigerte die Zahlung, weil sie die Teilnahme als Privatvergnügen einstufte. Das Detmolder Sozialgericht sah den Fall anders, da sich die Veranstaltung an die gesamte Belegschaft richtete und die Firma das Startgeld bezahlt hat. Der Lauf gehörte demnach zur Arbeit.