Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt den Kreis Lippe und die Arbeitsagentur zum Umdenken. Denn die bisherige Zusammenarbeit in Sachen Hartz IV ist demnach nicht verfassungsgemäß.
Gemeint ist die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger durch die Lippe pro Arbeit. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsgemeinschaft von Kreis und Agentur. Die Betreuung muss jetzt bis 2011 neu geregelt werden. Das heißt für die Betroffenen: sie bekommen zwei Ansprechpartner. Zum einen die Arbeitsagentur für den Lebensunterhalt – zum Anderen den Kreis für den Bereich Unterkunft und Heizung. Der Kreis und die Agentur wollen nun an einer neuen verfassungskonformen Art der Kooperation arbeiten.