Ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Hamm zur Körperpflege von Strafgefangenen stößt in Detmold auf Kritik. Demnach steht Gefängnisinsassen vier Mal pro Woche warmes Waschen zu. Geklagt hatte ein Strafgefangener aus Bochum. Er hatte beantragt, täglich duschen zu dürfen. Dieser Antrag scheiterte. Allerdings müssen Gefängnisse jetzt mindestens vier Mal warmes Waschen pro Woche ermöglichen. Gefangene, die schwer arbeiten oder Sport treiben, dürfen sich häufiger waschen. Der Detmolder Gefängnisleiter Oliver Burlage hält die Entscheidung für überzogen. Eine Haft habe nun mal mit Einschränkungen zu tun. Für viermaliges warmes Waschen pro Woche müsse die JVA nun mit mehr Personal arbeiten. Das Gefängnis muss die Regelung umsetzen