Ein Straftäter aus Lemgo muss die Kosten eines Sanitätsflugs mit einem Hubschrauber zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt geurteilt.
Bei einer Schießerei vor knapp drei Jahren an den Externsteinen hatte der Lemgoer einen Bauchschuss erlitten. Ärzte des Klinikums Lemgo bestanden beim Weitertransport des Mannes in ein Justizkrankenhaus auf einen 3.000 Euro teuren Flug. Den muss der Häftling zahlen. Laut Oberlandesgericht ist die Justiz nicht in der Pflicht, weil der 28-Jährige zum Zeitpunkt des Fluges nicht in ihrer Obhut war. Es handle sich um Verfahrenskosten, die ein Täter tragen müsse.