Im Prozess um den Torunfall von Augustdorf hat das Amtsgericht Detmold den Angeklagten schuldig gesprochen. Er bekam wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte 700 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Bei dem Unfall vor zwei Jahren bei einem Hallenfußballturnier war einem Jungen ein in einer Nebenhalle abgestelltes Tor auf den Kopf gefallen. Das Kind leidet noch heute unter den Folgen. Dazu zählt unter anderem ein Hörschaden. Der Angeklagte ehrenamtliche Mitorganisator des Turniers hätte aus Sicht des Gerichts dafür sorgen müssen, dass das Tor besser gesichert war. Der Mann bedauert den Unfall. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.