Die Häftlinge im Detmolder Gefängnis kommen mit den Haftbedingungen in der JVA offenbar zurecht. Nach Angaben des Anstaltsleiters Oliver Burlage gibt es aktuell keine Klagen wegen der Zellengröße. Nach einem Bericht der Rheinischen Post haben sich landesweit Gefangene wegen ihrer Haftbedingungen 31.000 Euro an Schadensersatz erstritten. Seit 10 Jahren gibt es die Regelung, dass einem Häftling mindestens 8,6 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen, sagte Burlage im Radio Lippe-Gespräch. So viel zur Theorie. In der Praxis sei das aber oft nicht zu bewerkstelligen. Denn anders als ein Hotel könne die JVA ja schließlich keine in Anführungsstrichen „Gäste“ abweisen. Deshalb komme es immer wieder zu Doppelbelegungen von Einzelzellen. Die dürfen aber nicht länger als fünf Tage dauern. Solche Lösungen sind problematisch, weil die Toilette in der Zelle ist.