Gesetzlich versicherte Patienten im Krankenhaus haben nicht grundsätzlich Anspruch auf ein Einzelzimmer. Das hat das Detmolder Sozialgericht heute entschieden. Damit haben die Richter die Klage einer Bielefelder Rentnerin abgewiesen. Im konkreten Fall hatte die Seniorin während eines Krankenhausaufenthaltes bei ihrer Kasse ein Einzelzimmer beantragt. Diese lehnte ab. Die Rentnerin zahlte selbst – mehr als 1.000 Euro, die sie nun wiederhaben wollte. Der generelle Anspruch auf ein Einzelzimmer sei nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vereinbar, so die Richter. Durch die Unterbringung im Mehrbettzimmer, sieht der Anwalt der Klägerin allerdings die Menschwürde angetastet. Er will in Berufung gehen.