Bis Ende Februar können Beschäftigte in der Gastro-Branche noch ihr Weihnachtsgeld einfordern. Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Detmold-Paderborn Armin Wiese sieht vor allem kleinere Betriebe als so genannte Weihnachtsgeld-Muffel. Eigentlich müsste der Betrag schon mit der November-Auszahlung gekommen sein. Wichtig ist, so Wiese, dass der Anspruch nicht ewig gilt. Nach dem 29. Februar verfällt der Anspruch, und das Geld ist endgültig futsch, warnt der Geschäftsführer.